kitchen small

Die Speisen sind abwechslungsreich, vielseitig und bedarfsgerecht. Es bestehen zu allen Hauptmahlzeiten Wahlmöglichkeiten. Sonderkostformen werden bedarfsgerecht angeboten (spezielle Diäten, Diabetikermahlzeiten, Zwischenmahlzeiten, Speisen für psychiatrisch und gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Bewohner, bei Schluck- und Kaustörungen).

    
Warme und kalte Getränke stehen den Bewohnern über die Wohnbereiche kostenlos zur Verfügung. Auf Wunsch können Erfrischungsgetränke (außer Alkohol) gegen Entgelt erworben werden.

     
Die Einrichtung hat umfangreiche Regelungen getroffen, um die Rahmenbedingungen, Wünsche und den Bedarf der Bewohner zu ermitteln. Eine enge und zeitnahe Informationsweitergabe ist durch die Regelkommunikation gegeben. Das Speisenangebot wird wöchentlich über den Speiseplan bekannt gegeben, der auf allen Wohngruppen aushängt. Zudem erfolgt die Veröffentlichung in der monatlich erscheinenden Hauszeitung HEIMKURIER. Immobilen BewohnerInnen und auf Wunsch werden Kopien der Speisepläne durch die MitarbeiterInnen ausgehändigt.


Über die Küchenleitung steht eine Ernährungsberatung sowohl den Bewohnern und in beratender Funktion den MitarbeiterInnen zur Verfügung.

Der Tagessatz beträgt 112,31 Euro in allen Wohnbereichen, unabhängig von einer Pflegestufe.

Das Angebot der Boßweilerhof GmbH ist eine vollstationäre Hilfe im Sinne der Eingliederungshilfe. Maßgeblich hierfür ist derzeit das 12. Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) in Verbindung mit dem 9. Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB IX).

Die Finanzierung erfolgt entweder aus dem eigenen Einkommen und Vermögen, oder, wenn dies nicht vorhanden ist, durch das zuständige Sozialamt am bisherigen Wohnort.

Um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ist die Beantragung von Eingliederungshilfe und die Erstellung eines individuellen Hilfeplans (IHP) / individuellen Teilhabeplans (THP) erforderlich. Die Entscheidung über die Gewährung der Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfeplankonferenz / Teilhabekonferenz.

In unserem soziotherapeutischen Wohnheim können Menschen im mittleren Erwachsenenalter mit einer chronisch verlaufenden psychischen Erkrankung einen Wohnplatz finden.


Dies sind zum Beispiel Behinderungen:

- aus dem schizophrenen Formenkreis
- chronisch organische Psychosen
- chronifizierte Neurosen
- affektive und schizoaffektive Psychosen
- Epilepsien
- hirnorganische Störungen als Folge einer Alkoholkrankheit, wobei wir eine abgeschlossene Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung voraussetzen



Folgende Patienten können wir nicht aufnehmen:

- primär somatisch Pflegebedürftige (Bewohner, die während ihres Aufenthaltes in unserem Haus pflegebedürftig werden, können in unserer Pflegegruppe versorgt werden)
- Patienten mit reiner Sondenernährung
- Alkoholkranke ohne Abstinenzmotivation
- Personen mit ausgeprägter Weglauftendenz
- Personen, bei denen eine Betreuung im Sinne einer Bewahrung erforderlich ist
- Menschen, bei denen eine geistige Behinderung im Vordergrund steht



Vor der Heimaufnahme sind folgende Schritte einzuhalten:

- Anmeldung mittels Ärztlichen Gutachtens und/oder THP/IHP
- Vorstellungsgespräch in unserem Hause
- Gültige Kostenübernahmeerklärung muß bei Aufnahme schriftlich vorliegen
- Ärztliches Attest, nach Infektionsgesetz



Folgende Unterlagen benötigen wir spätestens am Tage der Aufnahme:

- Entlassbericht/Verlegungsbericht / ärztliche verordnete Medikament
- Versichertenkarte
- Zuzahlungsbefreiung
- Abtrag auf Pflegeleistung nach § 43a SGB XI
- Bestellungurkunde des gesetzlichen Betreuers
- Geburtsurkunde
- Heirats-/Scheidungsurkunde
- Personalausweis
- Impfausweis
- GEZ-Befreiung (falls relevant)