In unserem soziotherapeutischen Wohnheim können Menschen im mittleren Erwachsenenalter mit einer chronisch verlaufenden psychischen Erkrankung einen Wohnplatz finden.
Dies sind zum Beispiel Behinderungen:
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aus dem schizophrenen Formenkreis |
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chronisch organische Psychosen |
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chronifizierte Neurosen |
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affektive und schizoaffektive Psychosen |
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Epilepsien |
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hirnorganische Störungen als Folge einer Alkoholkrankheit, wobei wir eine abgeschlossene Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung voraussetzen |
Folgende Patienten können wir nicht aufnehmen:
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primär somatisch Pflegebedürftige (Bewohner, die während ihres Aufenthaltes in unserem Haus pflegebedürftig werden, können in unserer Pflegegruppe versorgt werden) |
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Patienten mit reiner Sondenernährung |
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Alkoholkranke ohne Abstinenzmotivation |
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Personen mit ausgeprägter Weglauftendenz |
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Personen, bei denen eine Betreuung im Sinne einer Bewahrung erforderlich ist |
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Menschen, bei denen eine geistige Behinderung im Vordergrund steht |
Vor der Heimaufnahme sind folgende Schritte einzuhalten:
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Anmeldung mittels Ärztlichen Gutachtens und/oder THP/IHP |
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Vorstellungsgespräch in unserem Hause |
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Gültige Kostenübernahmeerklärung muß bei Aufnahme schriftlich vorliegen |
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Ärztliches Attest, nach Infektionsgesetz |
Folgende Unterlagen benötigen wir spätestens am Tage der Aufnahme:
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Entlassbericht/Verlegungsbericht / ärztliche verordnete Medikament |
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Versichertenkarte |
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Zuzahlungsbefreiung |
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Abtrag auf Pflegeleistung nach § 43a SGB XI |
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Bestellungurkunde des gesetzlichen Betreuers |
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Geburtsurkunde |
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Heirats-/Scheidungsurkunde |
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Personalausweis |
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Impfausweis |
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GEZ-Befreiung (falls relevant) |