Die Arbeitstherapie in unserer Einrichtung gliedert sich in ein dreistufiges Programm. Die BewohnerInnen können nach Einschätzung des Ergotherapeuten und der zuständigen anleitenden Person jederzeit von einer Stufe in eine andere wechseln. Der kontinuierlich evaluierte Teilhabeplan bildet eine Basis für den Entwicklungsprozess.


Stufe 1: Motivation
Stufe 2: Arbeitstraining
Stufe 3: Steigerung der Arbeitsfähigkeit
Stufe 1: Motivation (Vorstufe)

 

Durch die Motivationsstufe lassen sich die Belastungsfähigkeit, Frustrationstoleranz, Ausdauer, Fähigkeiten und Defizite sowie die Interessen der Bewohner feststellen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, eine Reihe von lebenspraktischen und handwerklichen Fertigkeiten zu erwerben. Die Motivation, sich im täglichen Ablauf mit einzubringen und an den Therapieangeboten teilzunehmen ist die Voraussetzung dafür, dass die Bewohner in die Arbeitstrainingsstufe wechseln können.

Inhalte der Motivationsstufe:


Förderung der Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich
•    Persönliche Hygiene
•    Gesunde Ernährung
•    Ordnung und Sauberkeit
•    Haushaltsführung
•    Sachgerechter Umgang mit (Taschen-) Geld
•    Eigenverantwortung in Wohn- und Hausbereich


Aufbau und Erweiterung der sozialen Kompetenz
•    Kommunikation und Kooperation im geschützten Einrichtungsbereich (zwischen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen sowie den BewohnerInnen untereinander)
•    Kommunikation und Kooperation außerhalb der Einrichtung mit fremden Menschen (beim Einkaufen, in der Freizeit)
•    Konflikt- und Problemlösung auf verbaler Ebene
•    Einüben sozialer Regeln und Akzeptanz kultureller Werte


Kompensation beruflicher und intellektueller Defizite
•    Einüben von Arbeitstechniken
•    Handlungsplanung im Arbeitsprozess
•    Ausbau von Kulturtechniken


Aufbau und Stabilisierung der personalen Integrität
•    Entwicklung von Selbstkontrolle
•    Gefühle ausdrücken auf verbaler und nonverbaler Ebene
•    Abbau von Ängsten in einem Milieu gegenseitigen Vertrauens
•    Förderung des Selbstvertrauens und des Selbstbewusstseins
•    Erhöhung der Frustrationstoleranzschwelle
•    Adäquate Auseinandersetzung mit der zukünftigen Lebensperspektive

Je nach Belastungsfähigkeit der BewohnerInnen wird die Arbeitszeit von der anleitenden Person in Absprache mit dem Ergotherapeutenteam festgelegt. Diese kann dann bis auf maximal acht Stunden täglich gesteigert und gehalten werden.
Wenn die Belastungsfähigkeit der BewohnerInnen für einen Regelarbeitstag ausreichend ist, ist ihr Arbeitsbeginn zeitgleich mit dem der übrigen Abteilungsmitarbeiter. Die BewohnerInnen erhalten in der Einrichtung ein Lunchpaket, um ihre Frühstückspause am Arbeitsplatz durchführen zu können. Bei entsprechender Arbeitsleistung erhalten die Bewohner ein Arbeitsentgelt.

In dieser Stufe werden die BewohnerInnen schrittweise in das Arbeitsleben eingeführt. Mit dem Arbeitstraining verbunden ist ein kontinuierlicher Tagesablauf, der meist erst wieder erlernt werden muss. Die TeilnehmerInnen durchlaufen mehrere Tage oder Wochen lang verschiedene Arbeitsbereiche. Dadurch wird es möglich, die Interessen, Fähigkeiten und Defizite der Menschen einzuschätzen, um die richtige Arbeitsstelle zu finden.

Der Arbeitstherapieeinsatz ist in verschiedenen Bereichen möglich:
•    im Technischen Dienst
•    in der Gärtnerei
•    in der Wäscherei
•    in der Küche
•    Im Integrationsbetrieb  der AWG Carlsberg


Als tägliche Mindestarbeitszeit sind zwei Stunden vorgesehen, wobei speziell zu Beginn der Einsätze eine hohe Flexibilität der Verantwortlichen angewendet wird. Die Menschen werden entsprechend der individuellen Fähigkeiten und eventueller Defizite durch die Leitung der Abteilung an die einzelnen Arbeitsbereiche herangeführt.
Der Arbeitseinsatz wird täglich durch die anleitende MitarbeiterIn bewertet und dokumentiert. Beobachtungskriterien sind Motivation, Kommunikation, Pünktlichkeit, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden am entsprechenden Arbeitsplatz, Aufgabenerledigung und die Zielerreichung. Zwischen dem Anleiter und dem Ergotherapeuten/Sozialarbeiter der Einrichtung findet in regelmäßigen Abständen sowie bei aktuellem Bedarf ein Austausch über die Entwicklung der BewohnerInnen im Arbeitstherapieeinsatz statt.
Das Durchlaufen der verschiedenen Arbeitsbereiche gilt als Probezeit. Über das Ende der Probezeit entscheidet die Leitung der Abteilung (i.d.R. vier Wochen). In dieser Phase erhalten die BewohnerInnen noch keine Bezahlung.