Der Tagessatz beträgt 112,31 Euro in allen Wohnbereichen, unabhängig von einer Pflegestufe.

Das Angebot der Boßweilerhof GmbH ist eine vollstationäre Hilfe im Sinne der Eingliederungshilfe. Maßgeblich hierfür ist derzeit das 12. Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) in Verbindung mit dem 9. Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB IX).

Die Finanzierung erfolgt entweder aus dem eigenen Einkommen und Vermögen, oder, wenn dies nicht vorhanden ist, durch das zuständige Sozialamt am bisherigen Wohnort.

Um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ist die Beantragung von Eingliederungshilfe und die Erstellung eines individuellen Hilfeplans (IHP) / individuellen Teilhabeplans (THP) erforderlich. Die Entscheidung über die Gewährung der Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfeplankonferenz / Teilhabekonferenz.