Je nach Belastungsfähigkeit der BewohnerInnen wird die Arbeitszeit von der anleitenden Person in Absprache mit dem Ergotherapeutenteam festgelegt. Diese kann dann bis auf maximal acht Stunden täglich gesteigert und gehalten werden.
Wenn die Belastungsfähigkeit der BewohnerInnen für einen Regelarbeitstag ausreichend ist, ist ihr Arbeitsbeginn zeitgleich mit dem der übrigen Abteilungsmitarbeiter. Die BewohnerInnen erhalten in der Einrichtung ein Lunchpaket, um ihre Frühstückspause am Arbeitsplatz durchführen zu können. Bei entsprechender Arbeitsleistung erhalten die Bewohner ein Arbeitsentgelt.